Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Besuch der BOS sind:
1. Beruflicher Abschluss:
- eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und staatlich anerkannte Berufsausbildung (IHK, HWK)
oder - eine abgeschlossene, mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung
oder - eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der 2. oder 3. Qualifikationsebene (mittlerer bzw. gehobener Dienst)
oder - eine einschlägige, mindestens fünfjährige Berufserfahrung.
2. Schulischer Werdegang
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
- Falls Sie den Notendurchschnitt von 3,5 nicht erreicht haben, eine bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Juli vor dem Beginn des Schulbesuchs.
- Ein fehlender mittlerer Schulabschluss kann durch den Besuch der Vorklasse erreicht werden, wenn Sie eine Aufnahmeprüfung im Juli vor dem Schulbesuch in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erfolgreich bestehen.
oder
- Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums
oder - Erfolgreicher Besuch der Vorklasse der BOS